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1. Ungarischsprachige Früherziehung in den Kindergärten des Burgenlandes:


Die sprachliche Früherziehung in Kindergärten hat eine elementare Bedeutung, hier werden die ersten Weichen für die weitere sprachliche Entwicklung des Kindes gestellt.
 
Das Burgenländische Kindergartengesetz (LGBl. 35/1995 mehrmals überarbeitet - letzte Fassung: LGBl. Nr. 7/2009) sieht zweisprachigen Unterricht in Kindergärten des Burgenlandes vor. Dieses Gesetz erklärt Kindergärten in bestimmten autochtonen (durch die Volksgruppe seit jeher bodenständig bewohnten) Gemeinden zu "zweisprachigen Kindergärten". Die im Gesetz genannten Gemeinden der ungarischen Volksgruppe sind: Oberwart, Unterwart, Rotenturm an der Pinka (im Ortsverwaltungsteil Siget in der Wart) sowie Oberpullendorf.

Die ungarische Sprache kann jedoch auch in anderen Kindergärten des Burgenlandes als "Kindergartensprache" zugelassen werden, wenn dies zumindest 25% der Erziehungsberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft verlangen. So wird die ungarische Sprache in immer mehr Kindergärten des Burgenlandes (wie z.B. in den Gemeinden Markt Allhau, Buchschachen, Oberschützen, Willersdorf, Jennersdorf, Mattersburg, Eisenstadt usw.) gelehrt. Ist hierbei eine Beistellung einer pädagogischen Fachkraft durch die Gemeinde nicht möglich, hat der Rechtsträger (das Land Burgenland) vorübergehend (für den Zeitraum bis zu drei Jahren) eine Assistenzkindergartenpädagogin/pädagogen einzusetzen, die oder der neben den sonstigen Erfordernissen nachweislich auch über Kenntnisse der Volksgruppensprache verfügen muss.

Der Gebrauch der Volksgruppensprache hat laut Gesetz bei allen beiden genannten Varianten im erforderlichen Ausmaß, mindestens jedoch zwölf Stunden in der Woche zu erfolgen.. Hierbei muss angemerkt werden, dass diese Regelung für zweisprachige Gemeinden ihren Sinn nicht ganz erfüllt: werden nämlich in einem zweisprachigen Kindergarten nicht beide Sprachen annähernd gleichberechtigt verwendet (gleiche Stundenanzahl), so erlebt das Kind unterbewußt eine Sprache als die wichtigere, die bessere, die schönere usw. Des weiteren sind wir in unserem alltäglichen Leben (Medien, Umfeld, Marktangebote, Sozialisierungsfaktoren usw.) so sehr von der deutschen Sprache umgeben, dass dies bereits von Haus aus eine einseitige Prägungt bewirkt. Ziel wäre es deshalb für die Früherziehung in der Volksgruppensprache die Hälfte oder sogar zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Zeit zu verwenden.

Wenn Sie sich ein noch genaueres Bild über die Situation der Kindergartenbetreuung in der Volksgruppensprache verschaffen möchten, finden Sie das Landesgesetz über die Kinderbetreuung im Burgenland unter unserem Menüpunkt: Rechtslage