2. Zweisprachiges Schulwesen im Bereich der Grund-, Mittel- und Höheren Schulen:
 
Ausführliche Bestimmungen hierzu enthält das 1994 verabschiedete und 1998 überarbeitete "Minderheitenschulgesetz für das Burgenland".

Dieses Gesetz hat dazu beigetragen, dass sich die Rechte der im Burgenland beheimateten Volksgruppen bezüglich schulischer Ausbildung ausgeweitet haben und sich durch die Modernisierung der Lehrpläne auch die Qualität des Volksgruppenunterrichtes gebessert hat.

Das Gesetz bietet im Grunde drei Möglichkeiten:

1. Es erlaubt den Betrieb von einsprachigen Schulen auf Volksschulebene in der Volksgruppensprache. Hierbei muss die Staatssprache (deutsch) lediglich 6 Stunden pro Woche unterrichtet werden.
2. Es erlaubt zweisprachige Volksschulen (wie z.B. Unterwart oder Siget in der Wart) oder auch zweisprachige Klassen in Volksschulen (wie z.B. in Oberwart oder Oberpullendorf).
3. Im Mittelschulbereich (Hauptschulen, Handelsakademien usw.) ist der Betrieb von einsprachigen Klassen (mit 6 Stunden/Woche deutsch) auch möglich.

Diese gesetzlichen Möglichkeiten und die tatsächliche Lage unterscheiden sich jedoch: Im Burgenland gibt es keine einsprachig ungarischen Schulen (oder Klassen), auf keiner Ebene. Dies ist wahrscheinlich dadurch bedingt, dass die Eltern der Ansicht sind, dass die Kinder die deutsche Sprache in 6 Wochenstunden nicht gut genug erlernen können. Diese Einstellung ist jedoch leider von Unwissenheit geprägt: internationale sprachwissenschaftliche Studien haben ergeben, dass zur Herausbildung einer gesunden Zweisprachigkeit die Minderheitensprache gegenüber der sonst im Alltagsleben sehr dominanten Mehrheitsspreche in weitaus mehr Unterrischtsstunden vermittelt werden muss.

Neben den bereits genannten zweisprachigen Volksschulen existiert in autochtonem Gebiet (Oberwart) seit 1992 auch ein zweisprachiges Bundesgymnasium. In diesen Einrichtungen erfolgt der gesamte Unterricht (laut Praxis in der Regel ausser den Gegenständen Mathematik, Deutsch, Informatik und Fremdsprachen) zweisprachig. Die Sprache Ungarisch wird am Gymnasium in insgesamt vier Wochenstunden gelehrt.      
 
Das Gesetz bietet auch in nicht autochtonen (durch die Volksgruppe seit jeher bodenständig bewohnten) Gebieten die Möglichkeit die Volksgruppensprache zu erlernen. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Schulen in der dieses Angebot angenommen wird auch rasant erhöht - eine genaue Auflistung von Schulen, Schülerzahlen und sonstigen Daten finden Sie in unserer Datenbank: BSR-Burgenländisches Schulregister.

Auf der Ebene von Universitäten und Hochschulen ist anzumerken, dass (ausser der Studienrichtung Finno-Ugristik) nirgendwo die Möglichkeit besteht sich entsprechendes Fachwissen in ungarischer Sprache anzueignen..
 
Wenn Sie sich ein noch genaueres Bild über die Situation des Schulwesens in der Volksgruppensprache verschaffen möchten, finden Sie das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland unter unserem Menüpunkt: Rechtslage