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3. Vereinstätigkeiten:


In Bezug auf das Erlernen und die Bewahrung der ungarischen Sprache, haben die ungarischen Vereine des Burgenlandes ein breit gefächertes Angebot:

a. Das UMIZ hat durch seinen Beirat für mehrsprachige Kindergartenpädagogik in den vergangenen Jahren bereits insgesamt 8 dreisprachige Kinderbücher (ungarisch-kroatisch-deutsch), jeweils mit einem pädagogischen Anhang, zur Verwendung in burgenländischen Kindergärten herausgegeben. Diese Kinderbücher wurden bereits mehrfach prämiert (Stiftungspreis der Schwartz Stiftung bzw. erster Preis bei einem Kinderbücherwettbewerb in Komárom - Slowakei). Des weiteren hat das UMIZ auch eine deutschsprachige E-learning Plattform zum Erlernen der ungarischen Sprache unter www.eduhu.net ausgearbeitet, die ersten Lektionen sind bereits online. Darüber hinaus erforscht das UMIZ im Rahmen seines Sprachwissenschaftlichen Beirates (www.isnyi.org) den regionalen ungarischen Dialekt und den Sprachgebrauch der Warter Ungarn. Die Angebote der Bibliothek und des literarischen Beirates tragen auch zur Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten bei.

b. Der Burgenländisch- Ungarische Kulturverein (BUKV) bietet im Rahmen seiner Ungarischen Kinderstunde jede Woche für Kinder von 3-7 Jahren die Möglichkeit ungarisch spielerisch zu erlernen. Darüber hinaus wurde auch eine Gruppe für musikalische Früherziehung gegründet. Des weiteren bietet der BUKV auch Sprachübungskurse für Volksschüler, Sprachkurse für Erwachsene und auch ein Sprachferienlager an. Die Publikationen des BUKV (Napocska, Őrség, Őrvidéki Hírek und Cooltúra) tragen auch mit dazu bei die ungarische Sprache zu bewahren.

c. Die Volkshochschule der Burgenländischen Ungarn bietet für Angehörige der Volksgruppe und für alle an der ungarischen Sprache und Kultur Interessierten Information und Beratung zu folgenden Themen: Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Ungarisch, Einstufung zur richtigen Ungarisch-Kurswahl, Spezielle Ungarisch-Sprachprogramme für Firmen und Gebietskörperschaften, Vorbereitung auf Externistenprüfungen Ungarisch, Informationen zu Studium und Fortbildung für Ungarisch im In- und Ausland sowie auch Austauschprogramme und Kontakte mit ungarischsprachigen Regionen. Des weiteren besteht nicht nur die Möglichkeit vorbereitende Sprachkurse zur ECL-Zertifikatsprüfung zu besuchen, auch die Sprachprüfung selbst kann an Ort und Stelle ablegt werden. Es ist das einzige international anerkannte Ungarisch-Sprachprüfungszertifikat für Beruf und Studium in der EU. Die Prüfung kann im Burgenland nur bei der Volkshochschule der Burgenländischen Ungarn ablegelegt werden.

2. Zweisprachiges Schulwesen im Bereich der Grund-, Mittel- und Höheren Schulen:
 
Ausführliche Bestimmungen hierzu enthält das 1994 verabschiedete und 1998 überarbeitete "Minderheitenschulgesetz für das Burgenland".

Dieses Gesetz hat dazu beigetragen, dass sich die Rechte der im Burgenland beheimateten Volksgruppen bezüglich schulischer Ausbildung ausgeweitet haben und sich durch die Modernisierung der Lehrpläne auch die Qualität des Volksgruppenunterrichtes gebessert hat.

Das Gesetz bietet im Grunde drei Möglichkeiten:

1. Es erlaubt den Betrieb von einsprachigen Schulen auf Volksschulebene in der Volksgruppensprache. Hierbei muss die Staatssprache (deutsch) lediglich 6 Stunden pro Woche unterrichtet werden.
2. Es erlaubt zweisprachige Volksschulen (wie z.B. Unterwart oder Siget in der Wart) oder auch zweisprachige Klassen in Volksschulen (wie z.B. in Oberwart oder Oberpullendorf).
3. Im Mittelschulbereich (Hauptschulen, Handelsakademien usw.) ist der Betrieb von einsprachigen Klassen (mit 6 Stunden/Woche deutsch) auch möglich.

Diese gesetzlichen Möglichkeiten und die tatsächliche Lage unterscheiden sich jedoch: Im Burgenland gibt es keine einsprachig ungarischen Schulen (oder Klassen), auf keiner Ebene. Dies ist wahrscheinlich dadurch bedingt, dass die Eltern der Ansicht sind, dass die Kinder die deutsche Sprache in 6 Wochenstunden nicht gut genug erlernen können. Diese Einstellung ist jedoch leider von Unwissenheit geprägt: internationale sprachwissenschaftliche Studien haben ergeben, dass zur Herausbildung einer gesunden Zweisprachigkeit die Minderheitensprache gegenüber der sonst im Alltagsleben sehr dominanten Mehrheitsspreche in weitaus mehr Unterrischtsstunden vermittelt werden muss.

Neben den bereits genannten zweisprachigen Volksschulen existiert in autochtonem Gebiet (Oberwart) seit 1992 auch ein zweisprachiges Bundesgymnasium. In diesen Einrichtungen erfolgt der gesamte Unterricht (laut Praxis in der Regel ausser den Gegenständen Mathematik, Deutsch, Informatik und Fremdsprachen) zweisprachig. Die Sprache Ungarisch wird am Gymnasium in insgesamt vier Wochenstunden gelehrt.      
 
Das Gesetz bietet auch in nicht autochtonen (durch die Volksgruppe seit jeher bodenständig bewohnten) Gebieten die Möglichkeit die Volksgruppensprache zu erlernen. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Schulen in der dieses Angebot angenommen wird auch rasant erhöht - eine genaue Auflistung von Schulen, Schülerzahlen und sonstigen Daten finden Sie in unserer Datenbank: BSR-Burgenländisches Schulregister.

Auf der Ebene von Universitäten und Hochschulen ist anzumerken, dass (ausser der Studienrichtung Finno-Ugristik) nirgendwo die Möglichkeit besteht sich entsprechendes Fachwissen in ungarischer Sprache anzueignen..
 
Wenn Sie sich ein noch genaueres Bild über die Situation des Schulwesens in der Volksgruppensprache verschaffen möchten, finden Sie das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland unter unserem Menüpunkt: Rechtslage 

1. Ungarischsprachige Früherziehung in den Kindergärten des Burgenlandes:


Die sprachliche Früherziehung in Kindergärten hat eine elementare Bedeutung, hier werden die ersten Weichen für die weitere sprachliche Entwicklung des Kindes gestellt.
 
Das Burgenländische Kindergartengesetz (LGBl. 35/1995 mehrmals überarbeitet - letzte Fassung: LGBl. Nr. 7/2009) sieht zweisprachigen Unterricht in Kindergärten des Burgenlandes vor. Dieses Gesetz erklärt Kindergärten in bestimmten autochtonen (durch die Volksgruppe seit jeher bodenständig bewohnten) Gemeinden zu "zweisprachigen Kindergärten". Die im Gesetz genannten Gemeinden der ungarischen Volksgruppe sind: Oberwart, Unterwart, Rotenturm an der Pinka (im Ortsverwaltungsteil Siget in der Wart) sowie Oberpullendorf.

Die ungarische Sprache kann jedoch auch in anderen Kindergärten des Burgenlandes als "Kindergartensprache" zugelassen werden, wenn dies zumindest 25% der Erziehungsberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft verlangen. So wird die ungarische Sprache in immer mehr Kindergärten des Burgenlandes (wie z.B. in den Gemeinden Markt Allhau, Buchschachen, Oberschützen, Willersdorf, Jennersdorf, Mattersburg, Eisenstadt usw.) gelehrt. Ist hierbei eine Beistellung einer pädagogischen Fachkraft durch die Gemeinde nicht möglich, hat der Rechtsträger (das Land Burgenland) vorübergehend (für den Zeitraum bis zu drei Jahren) eine Assistenzkindergartenpädagogin/pädagogen einzusetzen, die oder der neben den sonstigen Erfordernissen nachweislich auch über Kenntnisse der Volksgruppensprache verfügen muss.

Der Gebrauch der Volksgruppensprache hat laut Gesetz bei allen beiden genannten Varianten im erforderlichen Ausmaß, mindestens jedoch zwölf Stunden in der Woche zu erfolgen.. Hierbei muss angemerkt werden, dass diese Regelung für zweisprachige Gemeinden ihren Sinn nicht ganz erfüllt: werden nämlich in einem zweisprachigen Kindergarten nicht beide Sprachen annähernd gleichberechtigt verwendet (gleiche Stundenanzahl), so erlebt das Kind unterbewußt eine Sprache als die wichtigere, die bessere, die schönere usw. Des weiteren sind wir in unserem alltäglichen Leben (Medien, Umfeld, Marktangebote, Sozialisierungsfaktoren usw.) so sehr von der deutschen Sprache umgeben, dass dies bereits von Haus aus eine einseitige Prägungt bewirkt. Ziel wäre es deshalb für die Früherziehung in der Volksgruppensprache die Hälfte oder sogar zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Zeit zu verwenden.

Wenn Sie sich ein noch genaueres Bild über die Situation der Kindergartenbetreuung in der Volksgruppensprache verschaffen möchten, finden Sie das Landesgesetz über die Kinderbetreuung im Burgenland unter unserem Menüpunkt: Rechtslage

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